Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
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20.08.2013, 09:53
Beitrag: #19
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RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
@stadtkatze
Zitat:Der Antrag des Steuerpflichtigen ist zu prüfen und ggf. die Vorlage von Nachweisen und Belegen zu verlangen. Dem stimme ich zu. Nur wird das in letzter Zeit immer mehr übertrieben. Zitat:dass so gut wie nie .... die Ermittlung der abzuiehbaren Schuldzinsen beigefügt wird, das sollte erwähnt werden. Folgendes ist vielleicht nicht zu verallgemeinern, aber interessant ist die Auskunft eines FA, die der Kollege aus Sachsen-Anhalt telefonisch erhalten hat schon: Bei einem Gespräch bzgl. eines Einspruchs o.ä. ergab sich, dass der StB wegen der Anlage EÜR Nachfragen stellen konnte. Man kam auch auf das Thema nichtabz. Schuldzinsen. Der StB wunderte sich, dass so gut wie nie Nachfragen wegen Fehlens der entsprechenden Anlage kommen. Erstaunliche Antwort des FA: Das Einarbeiten dieser Anlage ist technisch so kompliziert, dass man aus Zeitgründen lieber darauf verzichtet ! Man bevorzuge sowieso eher noch die Einreichung der alten Gewinnermittlung. Ein bischen bestätigt wird diese Aussage auch vom derzeitigen (noch) mandantenfreundlichen Vorgehen der Finanzverwaltung in BB. Bisher kommt da nur sehr selten eine Nachfrage. Mal abgesehen davon, gehört der § 4 Abs. 4a EStG endlich abgeschafft. Zitat:die Diskussion über die sonstigen Betriebsausgaben kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Dass dort verschiedene Positionen zusammengefasst werden müssen ist bekannt. Dass die Finanzverwaltung prüfen muss sollte auch bekannt sein. Also wird regelmäßig eine Erläuterung dazu erbeten. In der guten alten Zeit, als noch die Gewinnermittlung eingereicht werden musste, gab es da auch so umfangreiche Nachfragen wegen Konto 4900 (6300) o.a. ? Ich meine mich zu erinnern, dass das nicht der Fall war. Erst mit der Einführung der Anlage EÜR begannen die Probleme. Man kann sich daher schon sehr auf die E-Bilanz freuen. Ob der Platz für die Erläuterungstexte in der Steuerbescheiden dann noch ausreichen wird ? ![]() |
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