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Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
19.08.2013, 09:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2013 09:27 von blind****.)
Beitrag: #4
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
@opa

Zitat:Ganz "durchsichtig" sind wir eben noch nicht, daß das FA alles wissen kann. Handwerkerrg., Scheidungskosten, Kinderbetr. usw. kann das FA nicht wissen, da keine elektr. Meldung hierzu erfolgen kann. Das kann man eben nur in Papierform nachweisen.
Das papierlose Büro bleibt ein Wunschtraum.

Grundsätzlich richtig, nur etwas Selbstbeschränkung der Finanzverwaltung täte gut.

Warum werden Belege hier z.B. meist nicht per Mail als pdf angenommen ???


@showbee

Zitat:Selbstverständlichkeit (Steuerbescheinigung, Behinderung im 1.Jahr ...),

Das ist grundsätzlich ja ok. Nur war der Umfang der einzureichende Belege und Erläuterungen wesentlich geringer. Die Mandanten bezahlen mir diesen Zusatzaufwand nicht.

Zitat:Hinweise zu Aufgriffsgrenzen

Auch sinnvoll & interessant. Nur scheint das ganze nicht bundesweit zu gelten bzw. zu funktionieren:
So werden z.B. zumindest hier in BB flächendeckend bei § 35a EStG Kopien der Rechnungen/ Überweisungen angefordert (auch unter 1.000,- EUR) usw... Fragen zu Überentnahme nach § 4 Abs. 4a EStG erhalte ich dagegen (zum Glück) fast gar nicht.
Die im Schreiben genannte 1.000,- EUR-Grenze bei der USt scheint auch nicht in Stein gemeißelt zu sein. Hier gehen teilweise Zahlungen Erstattungen mit wesentlich größeren Beträgen ohne Nachfragen durch.

Wie Diskussion im Verbands-Forum StBdirekt zeigen, hat sich die Situation gegenüber früher aber eher verschlechtert. Da waren unnötige Nachfragen der FÄ eher die Ausnahme und man konnte Vieles mündlich über das Telefon klären. Heutzutage enthält fast jeder 2. Bescheid Nachfragen, die oftt nur für unsinnige Beschäftigung der Mitarbeiter sorgen.
Z.B. bei der Anlage EÜR: Früher wurde die komplette Gewinnermittlung mit Kontennachweis eingereicht. Die FA-Mitarbeiter konnten da alles entnehmen.
Der Gesetzgeber hat dann "sinnvollerweise" auf die Anlage EÜR umgestellt. Eigentlich auch für uns toll, da die komplette EÜR nicht mehr eingereicht werden muss. Nun häufen sich aber die FA Nachfragen. Wer bezahlt mir den Zusatzaufwand ?
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RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 19.08.2013, 09:03
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung" - blind**** - 19.08.2013 09:12
RE: Anforderungen - Opa - 19.08.2013, 12:40
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 26.08.2013, 17:13
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