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35a bei getrennter Veranl.
08.08.2013, 14:50
Beitrag: #5
RE: AW: 35a bei getrennter Veranl.
(08.08.2013 12:04)Stadtkatze schrieb:  Es ist eine Frage der Erfassung.... Wenn bei jedem 100 Prozent erfasst werden, funktioniert es nicht.
§ 26a Abs. 2 S. 4 EStG sagt (verkürzt):
Die zu gewährende Steuerermäßigung steht den Ehegatten jeweils zur Hälfte zu

Das bedeutet für mich, dass die Bemessungsgrundlage bei jedem zu 100 % zu erfassen ist

... und Opa wohl ein neues Steuersparmodell für getrennt lebende gefunden hat Big Grin
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35a bei getrennter Veranl. - Opa - 08.08.2013, 10:41
RE: AW: 35a bei getrennter Veranl. - tosch - 08.08.2013 14:50
RE: 35a bei getrennter Veranl. - Opa - 08.08.2013, 12:57
RE: 35a bei getrennter Veranl. - Opa - 08.08.2013, 15:21
RE: 35a bei getrennter Veranl. - Opa - 15.08.2013, 14:39

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