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Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
07.08.2013, 09:56
Beitrag: #9
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Nein, ein Problem mit dem Steuergeheimnis sehe ich nicht!

Der GewStMB-Bescheid, der an die Gemeinde/Stadt geht, ist inhaltsgleich mit dem, der an den Steuerpflichtigen geht. Ich "offenbare" also nur etwas, was derjenige sowieso schon weiss, da ich ja nach §30 Abs.4 Nr.1 AO zur Offenbarung befugt bin.

Der Gemeinde/Stadt muss ja auch nicht nur der MB selbst mitgeteilt werden, sondern auch die Ermittlung, da die Gemeinde/Stadt ein eigenes Einspruchsrecht gegen den GewStMB-Bescheid hat. Grundsätzlich kann sich eine Gemeinde/Stadt ja auch an einer Betriebsprüfung hinsichtlich der GewSt beteiligen (Manche Städte haben eigene GewSt-Prüfer!).

taxpert

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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide - taxpert - 07.08.2013 09:56

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