Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
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06.08.2013, 14:06
Beitrag: #3
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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
In BaWü geht das auch nicht. Hier erlässt das Finanzamt den GewSt Meßbescheid und wenn die Gemeinde ihren Meßbescheid erhalten haben, erlässt der Kämmerer den GewSt Bescheid.
Nur zum Verständnis des Ablaufes. Das Finanzamt erlässt bei Euch den Meßbescheid, der geht aber nicht vom FA an den Stpfl. sondern der geht zur Gemeinde und die geben den Bescheid dann zur Post? »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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