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Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
06.08.2013, 12:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2013 12:21 von taxpert.)
Beitrag: #2
RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Eins vorweg: In Bayern ist so etwas nicht möglich! Gemäß §26 AGO und Erlass Nr. 9 zu §26 ABs.1 AGO erfolgt der Austausch mit ortsansässigen Behörden zwar per Boten, dabei dürfen jedoch für Dritte (also den Stpfl.) bestimmte Sendungen nicht mit weitergeleitet werden!

Grundsätzlich kann natürlich eben dieser Erlass in anderen BL anders aussehen. Dann kann der Versand über die Gemeinden der wirtschaftlich sinnvollste Weg (§26 Abs.1 AGO!!!), da kostenneutral, sein.

Wenn dieser Weg gewählt werden kann, dann MUSS natürlich dem Versender die Möglichkeit des Datierens gegeben werden (Zugangsfiktion, §122 Abs.2 AO!!!).

Geht es Dir hier darum das gesamte Verfahren in Frage zu stellen, oder hat die Frage einen anderen Hintergrund?

taxpert

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RE: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide - taxpert - 06.08.2013 12:20

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