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Kommanditst als Arbeitnehmer
02.08.2013, 07:17
Beitrag: #10
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
(01.08.2013 17:39)Uwe schrieb:  Hallo,

§ 38 EStG
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird ...

Wo liegen denn noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor?
Es liegen doch nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 vor ... (siehe Rechtsprechung), auch wenn zivilrechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Es gibt keinen Bezug zu § 38 m.E. ... wie Du bereits erkannt hast, fehlt dieser ... Cool

Gruss
Uwe

Ja, das war auch die zweite Variante, die ich beschrieb.

Aber die Umqualifizierung erfolgt doch erst "hintendran".

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Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 01.08.2013, 09:35
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 02.08.2013 07:17

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