Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
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27.06.2013, 20:54
Beitrag: #40
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RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@blindworm: rein technisch ist der Ausdruck nicht direkt erforderlich. Wenn ich die Veranlagung für eine Steuernummer öffne werden authentifiziert übermittelte Steuererklärungen auch ohne Eingabe der Telenummer angezeigt. Praktisch sollen wir aber ohne Ausdruck nicht tätig werden.(da stehen ja auch noch Erläuterungen und andere nicht verkennzifferte Werte drin) Dann wird das halt vom Rechenzentrum erneut angefordert.
Wir nehmen auch noch Papiererklärungen entgegen. (mir ist das jedoch bei Steuerberatern ziemlich unverständlich warum manche da so krampfhaft dran festhalten) unsere lokalen Steuerberater werden allerdings bei Gelegenheit darauf angesprochen wenn nicht übermittelt wird. Mittlerweile machen es aber die meisten. @Stadtkatze: Man muss nur unser Störungssystem öffnen (meiner Meinung nach total simpel für die Endanwender) und eine Meldung erfassen. Die geht ans Rechenzentrum und die übermitteln neu in unser Drucksystem für die Steuererklärungen. Aber manche tun sich da total schwer mit. (mit der ganzen EDV um genau zu sein, ich hab schon oft von Kollegen ein "das können wir aber nicht" gehört. Die glauben mir erst wenn ich hingehe und das vorführe. Genauso in anderen Ämtern wenn ich mit denen zu tun hab. (Aktenabgaben und Übernahmen...) |
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