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Außenprüfung "zulasten Dritter"?
31.05.2007, 20:22
Beitrag: #5
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"?
Danke für die Hinweise. Smile

Petz schrieb:Im Gegenteil: Wenn der Stpfl. seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss er sich die entsprechenden Nachteile gefallen lassen.
Nun, der Stpfl. hätte ja gerne mitgewirkt, wenn er denn von der Prüfung Kenntnis gehabt hätte. Die Prüfung war aber beim Bauträger. Und dem ist das Ergebnis hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA des Stpfl. wurscht.

Im übrigen ist der Bauträger auch pleite, so dass da nichts zu holen ist. Interessant ist auch die Frage, ob der Bauträger aus dem Bauträgervertrag (Nebenpflichten) verpflichtet ist, ordentlich an der Außenprüfung mitzuwirken. Aber das führt hier möglicherweise zu weit. Wink
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Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 13:15
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007 20:22
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 22:10

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