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Lebenspartnerschaftssplitting
06.06.2013, 18:40
Beitrag: #4
Lebenspartnerschaftssplitting
(06.06.2013 17:56)Dragon schrieb:  Splitting wurde mal eingeführt, um die Familie und auch indirekt die Ehe zu fördern, weil es damals normal war innerhalb einer Ehe für Nachwuchs zu sorgen und diesen dann auch zu versorgen. Ergo wurde eine Steuermäßigung für die Hausfrau ins Spiel gebracht, weil weniger Einkommen trotz mehr zu stopfender "Mäuler".

Jein. Das wurde daraus gemacht. Im ursprünglichen Sinne gab es eine progressive Haushaltsbesteuerung (preußisches EStG und REStG), hier wurde Haushaltseinkommen dem pater familias zugerechnet und von ihm versteuert, ohne jeden Progressionsausgleich, eben eine Familiensteuer; freilich auch in einer Zeit, als der Spitzensteuersatz bei 4% lag.

Das BVerfG musste erst kommen und 1957 entscheiden, dass das nunmehr verfassungswidrig ist (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006055.html). Und so wurde ein Splitting daraus und die Begründung wurde mehr oder weniger später nachgeschoben. Primär wollte man die ESt verfassungsgemäß machen. Eine Förderung der Familie halte ich als eher nebensächlichen Aspekt in Zeiten als Adenauers "Kinder kriegen die Leute sowieso" galt.
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Lebenspartnerschaftssplitting - showbee - 06.06.2013 18:40

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