VgA ?
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05.06.2013, 15:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2013 15:10 von tolledeu.)
Beitrag: #5
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RE: VgA ?
Ja, genau es geht um § 299 II. Die Provisionen sind direkt von der Bank in Dt. auf die Filialebank in Russland bezahlt worden (Geldtransit) von dort von der russischen Angestellten abgehoben worden in die GmbH-Kasse Russland eingezahlt und bar an den russischen Gefü bezahlt worden. Der Prüfer beruft sich auf ein uraltes BFH-Urteil ( BFH v. 18.12.1996, I R 139/94) das besagt, dass eine nahestehende Person jede Person sein kann auch Geschäftspartner wenn Zahlungen auf gesellschaftsrechtlicher Basis erfolgt.
Ich denke mit § 4 V 10 EStG bekomme ich Ihn auf jeden Fall, ich hätte die Prov. aber gerne voll als BA anerkannt. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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RE: VgA ? - tolledeu - 05.06.2013 15:07
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