VgA ?
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05.06.2013, 08:40
Beitrag: #4
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VgA ?
Guten Morgen!
Na er konstruiert die Bestechung aus dem Vermögen des Gesell-GF! Also Geld fließt von GmbH --> GF = vGA und von GF --> Produzent = Bestechung Das ist aber mE unrichtig, weil der GF kein Eigeninteresse an Bestechung hat und nicht jede Straftat zwingend "Privatsache" ist. Es sollte vielmehr bei § 4 V 10 EStG auf Ebene der GmbH verbleiben. In Rede steht hier wohl § 299 II StGB. Müsste man man schauen, ob der auch Geschäfte mit Drittstaaten erfasst (vermute ich mal). Gruss showbee |
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Nachrichten in diesem Thema |
VgA ? - showbee - 05.06.2013 08:40
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