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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
27.05.2013, 15:52
Beitrag: #27
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.05.2013 14:39)blindworm schrieb:  Im Gegenteil: Es werden (dankenswerterweise Big Grin) bisher von den StB getragene Aufwendungen (Toner, Papier, Gehalt usw.) in verstärkten Maße auf die Allgemeinheit überwälzt.

Du übersiehst hierbei, dass durch die elektronische Übertragung in der Mehrzahl der Fälle bereits erhebliches Einsparpotenzial gegeben war! Allein bei uns im Amt sind 20 Stellen für Angestellte in der DE-Abteilung weggefallen, da sind die Mehrkosten für Papier und Toner zu vernachlässigen!

blindworm schrieb:Was hat ein StB-Wechsel mit der Anlage EÜR zu tun?
Glaub mir blindworm, wenn man sich nicht nur ein Jahr anschaut, sondern mehrere Jahre nebeneinander, so wie wir in der Bp, dann erkennt man ob es immer die gleiche Buchhaltungskraft war, die die Buchhaltung gemacht hat! Und bei der Anlage EÜR kann (muss aber nicht!) das zu einem Problem mit dem RMS führen!

taxpert

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RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen - taxpert - 27.05.2013 15:52

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