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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
27.05.2013, 14:39
Beitrag: #24
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@stadtkatze

Zitat:...muss den Beratern und Mandanten doch egal sein, wie die elektronisch übermitteln Daten zu einem Bescheid verarbeitet werden...

Man verschweigt doch aber, dass die derzeitige Handhabung (Ausdrucken im techn. FA) nicht gerade zur Kostenersparnis beiträgt. Im Gegenteil: Es werden (dankenswerterweise Big Grin) bisher von den StB getragene Aufwendungen (Toner, Papier, Gehalt usw.) in verstärkten Maße auf die Allgemeinheit überwälzt.

Zitat:...Für Härtefallregelungen ist bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen kein Raum...

Das steht zumindest so in der Verfügung aus Bayern. Nur scheint der größere Teil der FÄ, zum Glück auch einiger StB, davon nichts zu wissen bzw. wissen zu wollen.

@taxpert

Zitat:...bei denen auf Seiten des StB ein Bearbeiterwechsel vorliegt, die Anlage EÜR im RMS "auffällig" ist....

Was hat ein StB-Wechsel mit der Anlage EÜR zu tun ?
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RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen - blind**** - 27.05.2013 14:39

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