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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
27.05.2013, 13:48
Beitrag: #23
AW: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt. Letztendlich muss den Beratern und Mandanten doch egal sein, wie die elektronisch übermitteln Daten zu einem Bescheid verarbeitet werden. Selbst wenn ich den Bescheid in Granit meißeln würde... Es kommt auf die zutreffende Steuerfestsetzung an.
In Bezug auf die elektronische Abgabeverpflichtung ist auf die gesetzlichen Regelungen zu verweisen. Für Härtefallregelungen ist bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen kein Raum...

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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AW: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen - Stadtkatze - 27.05.2013 13:48

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