Veranlagungspflicht?
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24.05.2013, 21:14
Beitrag: #43
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RE: Veranlagungspflicht?
Hallo Pandora2,
bei Deinem Mandanten wurde der Buchstabe V vom Arbeitgeber eingetragen, damit das Finanzamt sieht, dass nur mit der gekürzten Vorsorgepauschale gerechnet wurde. (z.B. bei nicht rentenversicherungspflichtigen AN wie Gesellschafter-Geschäftsführer...) Wenn nur in einem Teil des VZ die gekürzte Vorsorgepauschale angewendet wurde, bestand eine Pflichtveranlagung. ab VZ 2005 = § 41 b Abs. 1 Nr. 8 EStG (ist aber zwischenzeitlich weggefallen - ab VZ 2010?) Gruß Brande |
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