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Außenprüfung "zulasten Dritter"?
31.05.2007, 18:47
Beitrag: #4
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"?
zaunkönig schrieb:(besondere Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bzw. der Beteiligten unter Androhung eines Zwangsgeldes etc.).
Aber nicht während einer laufenden Außenprüfung, da wird nicht mit Zwangsgeldern gearbeitet.

Im Gegenteil: Wenn der Stpfl. seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss er sich die entsprechenden Nachteile gefallen lassen.

Im Einspruchsverfahren sollte aber noch einiges zu klären sein.
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Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 13:15
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - Petz - 31.05.2007 18:47
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 20:22
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 22:10

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