Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
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21.05.2013, 08:32
Beitrag: #54
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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
1. Experten außerhalb der FinVerw kommen zu uneinheitlichen Ergebnissen, obwohl Viele für den Stpfl sprechen. Dagegen sprechen systematische Bedenken.
2. Ich sehe das Amt idR nicht als schlafenden Hund; nicht in der beruflichen Praxis und auch nicht Privat. Für viele unserer Mandanten steht Rechtssicherheit und verlässliche Kalkulation an erster Stelle. Das FA ist ein Kostenfaktor wie jeder Andere. Insoweit besteht auch der Wille zur frühzeitigen Klärung von echten Zweifelsfällen um nicht nach Jahr und Tag in die Vollverzinsung zu laufen; 6% pa verdient Heutzutage kein Geldkonto. Bedeckt hält man sich eher mit solchen Dingen, wo ganz klar ist, dass das Amt - gebunden durch Verwaltungsanweisungen - gar nicht zu Gunsten des Stpfl entscheiden darf, sondern verklagt werden muss. In deinem Fall, wo es wirklich kein eindeutiges Votum gegen den Stpfl steht, würde ich meinen Mandanten zur raschen Klärung der Rechtslage raten oder wie werden deine Bemühungen um diese VoSt gerade vergütet? Letztlich sollte in deinem Fall auch der Leasinggeber mit ins Boot; wenn das FA tatsächlich gegen sofortigen Abzug plädiert, besteht eine Finanzierungslücke, ggf Korrektur der Abrechnung des LG vice versa? |
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