Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
17.05.2013, 10:29
Beitrag: #10
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Neue Info:
Es gibt in den Bundesländern interne Anweisungen zur AO, wo auf die Härtefallregelung (=Verzicht auf die Abgabe elektr. Erklärungen) bis inkl. VZ 2011 Bezug genommen wird. Dort heißt sinngemäß, dass grundsätzlich durch steuerberatende Berufe gefertigte Papiererklärungen, obwohl die gesetzliche Verpflichtung zur elektr. Übermittlung besteht, nicht mehr zu akzeptieren seien. Die Papiererklärung verbliebe beim FA, als Grundlage - bei weiterhin fehlender elektronischer Übermittlung - für eine Schätzung! Verfahrensrechtlich würden diese Erklärungen als nicht abgegeben gelten. Es könne in diesen Fällen auch ein Zwangsgeldverfahren gestartet werden.

Dies interne Anweisung soll die Verwendung eines maschinellen Erläuterungstextes vorsehen, wenn die Härtefallregelung ohne Einzelüberprüfung angewandt werde. Dies würde aber nicht näher erläutert.

Nach meinen Informationen hätten fast alle Bundesländer entsprechende Regelungen.

frankts

____________________________________________
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen - frankts - 17.05.2013 10:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation