Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
|
17.05.2013, 10:29
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Neue Info:
Es gibt in den Bundesländern interne Anweisungen zur AO, wo auf die Härtefallregelung (=Verzicht auf die Abgabe elektr. Erklärungen) bis inkl. VZ 2011 Bezug genommen wird. Dort heißt sinngemäß, dass grundsätzlich durch steuerberatende Berufe gefertigte Papiererklärungen, obwohl die gesetzliche Verpflichtung zur elektr. Übermittlung besteht, nicht mehr zu akzeptieren seien. Die Papiererklärung verbliebe beim FA, als Grundlage - bei weiterhin fehlender elektronischer Übermittlung - für eine Schätzung! Verfahrensrechtlich würden diese Erklärungen als nicht abgegeben gelten. Es könne in diesen Fällen auch ein Zwangsgeldverfahren gestartet werden. Dies interne Anweisung soll die Verwendung eines maschinellen Erläuterungstextes vorsehen, wenn die Härtefallregelung ohne Einzelüberprüfung angewandt werde. Dies würde aber nicht näher erläutert. Nach meinen Informationen hätten fast alle Bundesländer entsprechende Regelungen. frankts ____________________________________________ |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste