Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
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17.05.2013, 09:43
Beitrag: #45
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RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(17.05.2013 07:52)showbee schrieb: Wenn Zins Nebenleistung wäre, wäre er per se steuerpflichtig und man müsste nicht optieren, gel? Wenn also per se pflichtig, wieso begehen soviele Leasingunternehmen dann Steuerhinterziehung? Darf ich mal zusammenfassen? Zins ist nicht per se steuerpflichtig. Zins ist als gesonderte Leistung anzusehen, wenn die Bedingungen in A 3.11 "Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen" UStAE (insbesondere Absatz 2) erfüllt sind. Zudem muss man doch erst mal trennen, ob (einkommensteuerrechtlich) der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Wenn Zurechnung beim Leasingnehmer, dann also Lieferung. Dann ist - wenn die Bedingungen in A 3.11 UStAE nicht erfüllt sind - die Kreditgewährung Nebenleistung, welche das Schicksal der Hauptleistung teilt. Somit steuerpflichtig. Dann ist die Lieferung mit Verschaffung der Verfügungsmacht ausgeführt und bei Vorlage der Rechnung auch die VoSt vollständig abziehbar. Wenn Zurechnung beim Leasingnehmer, dann liegt keine Lieferung vor. Es liegt eine sonstige Leistung vor (Duldungsleistung). Diese ist wirtschaftlich teilbar und es sind Teilleistungen gesondert vereinbart. Somit entsteht die Steuer beim Leasing monatlich (§ 13 (1) Nr. 1 Satz 2 UStG). In diesem Fall kann dann die VoSt nicht am Anfang abgezogen werden, weil ja die Leistung nicht vollständig erfüllt wurde bzw. bei Zahlung dise Balonsache (siehe oben) greift. Er müsste also den vollen Rechnungsbetrag zahlen um die komplette VoSt abziehen zu können). Hier muss natürlich auch A 3.11 UStAE geprüft werden. Passt das so? Oder hab ich mal wieder irgendwas verpasst? ![]() |
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