Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
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15.05.2013, 09:05
Beitrag: #1
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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Ich bin auf der Suche nach einer Veröffentlichung, die ich vor kurzem gelesen, aber dummerweise nicht gespeichert habe.
Von einer Länderverwaltung gibt es eine Anweisung, dass ab Veranlagungsjahr ?? von einem Steuerberater erstellte und auf Papier eingereichte Erklärungen, als nicht abgegeben gewertet werden, wenn eigentlich die Pflicht zur Datenübermittlung besteht. Kann mir aus diesem erlauchten Kreis jemand mit einer Fundstelle weiterhelfen? Danke im Voraus. frankts frankts ____________________________________________ |
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