Veranlagungspflicht?
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03.05.2013, 18:56
Beitrag: #38
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RE: Veranlagungspflicht?
Ich hab ein ähnliches Problem, aber alles ein wenig einfacher gestrickt...
Das hier ist ja nun doch schon etliche Jahre her. Darum meine Frage: Hab ich irgendeine Chance, das noch durchzubekommen, oder kann ich gleich aufgeben? Habt Ihr evtl noch andere Tips für mich? Folgender Sachverhalt: Ein Mandant von mir wurde aufgefordert, Steuererklärungen für die Jahre 2006 bis 2011 abzugeben (Grund: Rentenbezugsmitteilung). Haben wir natürlich gemacht. Allerdings gab es für 2006 und 2007 dann doch nix Rentenbezugstechnisches zu erklären. Die Antwort vom FA: "Bescheid über die Ablehnung der Antragsveranlagungen 06 und 07 wegen Eintritt der Festsetzungsverjährung" Ich hab daraufhin Einspruch eingelegt: "Mit Schreiben vom ... wurden meine Mandanten zur Abgabe der EStE 06-11 aufgefordert. Es ist somit unbestritten, dass es sich u.a. für die Kalenderjahre 06 + 07 um Pflichtveranlagungen nach § 149 (1) Satz 2 AO handelt, die zu veranlagen sind." (Ich war mir zu dem Zeitpunkt eigentlich sehr sicher, dass das so ist.) Heute kam die Antwort vom FA: "...Einspruch nicht begründet ... Veranlagungspflicht ergibt sich ausschließlich aus dem § 46 EStG. Die dort aufgeführten Pflichtveranlagungsgründe sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Eine Aufforderung der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung führt nicht automatisch zu einer Pflichtveranlagung. Sie dient lediglich dazu, die Einkommensverhältnisse festzustellen und zu prüfen, ob eine Pflicht- oder Antragsveranlagung vorliegt. Liegt eine Antragsveranlagung vor, muss die gesetzliche Antragsfrist geprüft werden. Im vorliegenden Fall wurde dabei festgestellt, dass die Antragsfristen für die Steuererklärungen 2006 und 2007 abgelaufen waren, und deshalb die Veranlagungen nicht mehr durchgeführt werden konnten. Ich kann daher Ihrem Antrag nicht entsprechen." Ich find das total daneben - erst die Kosten verursachen und uns dann drauf sitzenlassen. Allerdings hat mein Mandant nicht wirklich viel bezahlt, weil er ja kaum Einkommen hatte. Und dadurch gibt es natürlich auch nicht viel an Erstattung. Hier geht's mir aber ums Prinzip. |
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