Außenprüfung "zulasten Dritter"?
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31.05.2007, 18:35
Beitrag: #3
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RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"?
Hallo,
den Ausführungen zur möglichen Nichtigkeit von @vorwitzig kann ich mich da nur anschließen. Es geht zwar aus dem Sachverhalt nicht hervor, aber die Vermutung liegt nahe, dass die Finanzverwaltung hier die rechtlichen Möglichkeiten der AO nicht hinreichend ausgeschöpft hat (besondere Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bzw. der Beteiligten unter Androhung eines Zwangsgeldes etc.). Ich kann mich an einige Urteile der Vergangenheit erinnern, wo die Finanzverwaltung kläglich gescheitert ist. Letztlich hat auch der Prüfer die Pflicht, die steuerlichen Grundlagen zur Sachbewertung heranzuziehen, soweit dies im Rahmen seiner persönlichen Sorgfaltspflichten möglich ist. |
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Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 13:15
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - Vorwitzig - 31.05.2007, 15:42
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - zaunkönig - 31.05.2007 18:35
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - Petz - 31.05.2007, 18:47
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 20:22
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - Petz - 31.05.2007, 21:45
RE: Außenprüfung "zulasten Dritter"? - jurico - 31.05.2007, 22:10
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