Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
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23.04.2013, 08:50
Beitrag: #34
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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Ok. Ich dachte das sei verständlich! Die Voraussetzungen für VoSt-Abzug JETZT sind
1. oder 2. einer dieser Tatbestände muss vorliegen. Also entweder muss eine Vorauszahlung VOR Leistung vorliegen oder Leistung muss schon JETZT erbracht sein. VZ. vor Leistung liegt nicht vor, da hatten wir oben schon eine Fundstelle, das in der Ballonrate nicht 100% VoSt enthalten sind, sondern eben nur 19/119 der VZ. Leistungserbringung liegt aber mE (und so auch mein USt Kollege) nicht vor, weil die Leistung Kreditgewährung monatlich erbracht wird (Dauerschuldverhältnis). Der Zins entsteht nicht per Vertragsschluss, weshalb auch hier keine Möglichkeit zum vollen VoSt-Abzug JETZT besteht. Hast du mal im Amt angerufen? Ggf kann ja eine UStSonderprüfung dieses Falles initiiert werden? |
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