Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
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22.04.2013, 09:54
Beitrag: #27
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RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Ja, diesen Ansatz halte ich für realistisch: Wenn du eine Lieferung schon per "Auslieferung" hast und nicht erst eine "sonst Leistung" während Mietzeit und später eine Lieferung, dann ist die Rechnung nur "offene Kalkulation" und der Zinsbetrag sollte als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilen.
Ab davon. Da wir hier von monatlich ca 400 EUR USt reden (wenn ich von 160.000 Zins über 72 Monate ausgehe), sollte der Vertrag mE schon jetzt dem FA um Stellungnahme zugeleitet werden. Man kann diesen ja per 1. UStVA als Anlage beifügen und eine Würdigung ranpappen (s.o.), aber auf eine BP sollte man es bei diesen Beträgen nicht ankommen lassen. |
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