Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
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20.04.2013, 20:11
Beitrag: #16
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RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Kommentar Reiss § 15 Rz 276
276 Für den vorgezogenen Vorsteuerabzug ist es ohne Bedeutung, ob die vor Ausführung des Umsatzes geleistete Zahlung das volle Entgelt oder nur einen Teil des Entgelts einschließt. Ist aber der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag höher als die Steuer, die auf die Zahlung entfällt, so kann vorweg nur der Steuerbetrag abgezogen werden, der in der im Voraus geleisteten Zahlung enthalten ist. Das kann insbesondere vorkommen, wenn durch eine Vorausrechnung über die gesamte Leistung vor Ausführung des Umsatzes abgerechnet wird, für die Gegenleistung aber nur ein Teilbetrag gezahlt wird.[388] Beispiel: Auf die Rechnung vom Januar 01 über 100 000 € zuzüglich 16 000 € USt für die im August 01 auszuführende Leistung zahlt Leistungsempfänger U im Februar, März und Mai jeweils 23 200 € (brutto) an. U kann für die Voranmeldungszeiträume Februar, März und Mai jeweils 3 200 € als Vorsteuer abziehen. 277 Die Beteiligten können steuerrechtlich nicht wirksam vereinbaren, dass die Vorauszahlung in voller Höhe oder in einem höheren oder geringeren Umfang als gesetzlich bestimmt auf den Steuerbetrag für die geplante Leistung entfallen soll. [BFH, Urt. v. 4.3.1982, V R 107/79, BStBl II 1982, 309, 311 und v. 10.3.1983, BStBl II 1984, 120, 121] schönen Tag noch phönix |
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