Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
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19.04.2013, 08:33
Beitrag: #9
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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
Nunja, man sollte sich nicht zu sehr an die Rng klammern. Der Leistende Unternehmer beurteilt Steuerbarkeit und Stpfl selbst, auch den Zeitpunkt. Der VoStabzug hängt zwar dem Grunde nach von der gesetzlichen Steuerbarkeit ab (§ 15: ""), nicht von der Einschätzung des Leistenden, aber der Zeitpunkt ist mE nicht konnex. Die Inrechnungstellung vor Leistung verpflichtet den Leistenden ggf zur Zahlung on the spot, aber Zeitpunkt VoSt ist davon unabhängig. Aber sicherlich ist es komisch, wenn man über langfristige Verträge nachdenkt, die bspw in eine Steuersatzänderung fallen. Anpassung? Ansonsten bedeutet der VoStAusweis erst Buchung als VoSt; eben gesplittet als abziehbar und "in Folgejahren abziehbar". Dann muss man das Folgejahr-Konto eben entsprechend der Ratenzahlungen auflösen.
Ich versuch mal einen Kollegen zu fragen, der sich auf USt spezialisiert hat. |
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