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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
18.04.2013, 14:55
Beitrag: #3
RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
(18.04.2013 13:49)blindworm schrieb:  Leider steht in Haufe & NWB keine konkrete Rechtsquelle zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs auf Zinsen bei Mietkauf.
Ob es nun Mietkauf heißt oder normales Darlehn, die steuerliche Behandlung ist doch die gleiche.
Rechtsquelle ist § 15 UStG mit seinen Grundsätzen: Die Vorsteuer ist abziehbar, wenn die Leistung ausgeführt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Wann ist die Leistung ausgeführt?
Das ist davon abhängig davon, ob eine einheitliche Leistung (Hingabe des Darlehns) oder Teilleistungen (monatliche Überlassung des Geldes) vorliegen.
Teilleistungen liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 UStG).
Hier sind monatliche Ratenzahlungen vereinbart und die Leistung ist wirtschaftlich teilbar.
M.E. ist der Fall vergleichbar mit einer Vermietung. Ob ich nun eine Wohnung gegen monatliche Miete oder ein Darlehn gegen monatliche Zinsen überlasse, sollte m.E. keinen Unterschied machen.
Somit ist die jeweilige Leistung monatlich ausgeführt und die Vorsteuer monatlich abziehbar. Ob die Rechnung dann ordnungsgemäß ist, wenn das jeweilige monatliche Entgelt nicht aus einem Zins-/Tilgungsplan ersichtlich ist, ist vielleicht die nächste spannende Frage.
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RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - Eisvogel - 18.04.2013 14:55

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