Mietkauf bei Südleasing-> Darl.gewährung mal mit USt, mal ohne
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15.04.2013, 09:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.2013 09:36 von blind****.)
Beitrag: #1
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Mietkauf bei Südleasing-> Darl.gewährung mal mit USt, mal ohne
Ein Mandant finanziert Baumaschinen meist über die Firma Südleasing. Diese Maschinen werden über Mietkauf erworben. Die Vertragsgestaltung (AGB u.a.) erfolgt dabei so, dass es sich steuerlich um "normale" Finanzierungen handelt. D.h. der Mandant aktiviert als wirtschaftlicher Eigentümer und schreibt ab, die Zinsen sind BA.
Bisher verzichtete die Südleasing immer auf die Steuerfreiheit bzgl. der Darlehensgewährung nach § 4 Mr. 8a UStG und stellte USt auf die Zinsen in Rechnung. Die Mietkaufverträge sind ähnlich der 3-Wege-Finanzierung (Ballonfinanzierung) bei PKW "gestrickt", d.h. es fallen höhere Restraten an. Bei Fälligkeit dieser Restraten erhält der Mandant dann ein Angebot zur Anschlussfinanzierung. Dabei wurde bisher auch auf § 4 Nr. 8a UStG verzichtet. Nun erfolgt diese Anschlussfinanzierung plötzlich steuerfrei nach § 4 Nr. 8a UStG. Die Hotline von Südleasing konnte mir das auch nicht erklären und meinte der Mandant solle dies einfach hinnehmen. Wo könnte der Hintergrund für diese Handhabung liegen ? Ich sehe insbesondere keinen Sinn, da beide Vertragspartner vorsteuerabzugsberechtigt sind. Südleasing "zerschießt" sich damit zukünftig den eigenen Vorsteuerabzug. Wie handhaben die die Trennung in lfd. Mietkaufverträge, die zum eigenen Vorsteuerabzug auf Investitionen berechtigen, und Anschlussverträge ? |
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