Fehlbuchung
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27.11.2007, 10:27
Beitrag: #2
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RE: Fehlbuchung
Der Prüfer wird, wenn er den Vorfall bemerkt, nach der betrieblichen Veranlassung fragen und, wenn diese nicht dargelegt werden kann, die Rechnung rausnehmen.
Vorsatz wird der Prüfer kaum unterstellen, wenn die Buchführung sonst ordentlich ist. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
Fehlbuchung - Skydiver - 27.11.2007, 00:47
RE: Fehlbuchung - Vorwitzig - 27.11.2007 10:27
RE: Fehlbuchung - Skydiver - 27.11.2007, 22:04
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