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Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
10.04.2013, 18:56
Beitrag: #12
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Die Mandatsniederlegung ist immer das letzte Mittel der Wahl.

Es ist zutreffend, dass der steuerliche Berater sich der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung schuldig machen kann. IdR durch psychische Beihilfe getreu dem Motto "Wenn mein Berater mir nichts sagt, kann es nicht so schlimm sein."
Mittlerweile dürfte es sich jedoch die Hinweispflicht auf eine eventuelle (!) Insolvenzantragspflicht in der Beraterschaft rumgesprochen haben.

Fraglich sind bei der bilanziellen Überschuldung aber zwei Dinge:

1. Handelt es sich hierbei auch um eine Überschuldung im Sinne des § 17 InsO? Die bilanzielle Überschuldung kann nur ein Indiz für einen etwaigen Insolvenzantragsgrund darstellen. Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, zu prüfen, ob eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. "Dank" des zweistufigen Überschuldungsbegriffs wird man häufig plausible Gründe finden, die gegen eine Überschuldung sprechen.

2. Wie ich von Kölner Insolvenzverwaltern erfahren habe, ist die Überschuldung in den seltensten Fällen der wirkliche Antragsgrund. Viel früher tritt in der Regel die Zahlungsunfähigkeit ein. Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn nicht alle fälligen Verbindlichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt bedient werden können. Der BGH "gesteht" dem Schuldner eine Liquiditätslücke von 5% zu. Diese reicht aber auch in den meisten Fällen nicht aus.
Und genau hier liegt auch, bei entsprechendem Auftrag, das Risiko des Steuerberaters. Er kennt die finanziellen Verhältnisse seines Mandanten eingehend.

Als Berater bleibt einem nichts anderes übrig, als seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nachzukommen und diese entsprechend zu dokumentieren.

Gegebenenfalls muss man seinen Mandanten bei der Hand nehmen und zusammen zum Insolvenzgericht gehen.

Sollte der Mandant so beratungsresistent, dass er alle Warnungen und Hinweise nicht beachtet, kann man meiner Meinung nach nicht mehr von einem Vertrauensverhältnis sprechen und sollte zum eigenen Schutz das Mandat niederlegen.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung - Taxman - 10.04.2013 18:56

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