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Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
05.04.2013, 11:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2013 11:17 von Cloud.)
Beitrag: #13
RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
Zitat:BFH vom 31.1.2002 V R 61/96 schreibt selbst:
@showbee
zitat:
Nach der Vfg. der OFD Frankfurt vom 5.4.2005 (S 7100 A - 198 - St I 1.10, UR 2005, 511) ist die Frage zu prüfen ob die Entnahme und die danach stattfindende spätere Veräußerung des Pkw den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs des § 42 AO erfüllt. Dies ist nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Entnahme und Veräußerung kommt eine indizielle Bedeutung zu.

Oder muss ich mir da keine Sorgen machen??

Zitat:Nein, daran ist nichts dubios.
Du schmeißt Zivil- und Steuerrecht in einen Topf. Das geht nicht.
Das Steuerrecht macht dem Zivilrecht keine Vorschriften.
Auch unwirksame Verträge können steuerliche Folgen auslösen.
@tosch
Ich sag ja nicht, dass der Vertrag unwirksam ist. Im Gegenteil. ich sag nur, dass der Vetrag maßgeblich für die Umsatzsteuer ist. Hab aber jetzt die Stelle gefunden....umfaßt das bürgerlich-rechtliche Entgelt (z. B. Kaufpreis) - im Gegensatz zur Regelung des UStG (vgl. § 10 UStG) - begrifflich stets die Umsatzsteuer (BFH-Urteil vom 18. März 1982 V R 196/81, BFHE 135, 124, BStBl II 1982, 312, m. w. N.; Plückebaum / Malitzky, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 10. Aufl., § 14 Anm. 16). Demgemäß kann ein zivilrechtlich vereinbartes Entgelt durch die Umsatzsteuer nicht erhöht werden; im Einzelfall kann vielmehr.............

Zitat:Und wieder NEIN. Woraus soll sich eine Pflicht auf einen Hinweis auf USt ergeben? Alles über einen wirksamen Kaufvertrag ist im BGB geregelt. Und da steht nichts über andere Steuerarten.
Das UStG sagt lediglich: wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Käufer den Vorsteuerabzug. Aber für den Verkäufer ist der entsprechende Umsatz ust-pflichtig, auch wenn keine USt ausgewiesen ist.

Damit meinte ich die GS und nicht im VertragBig Grin War wieder zu schnell von mir hingeschrieben

Zitat:Ja, klar, der Unternehmer ist zu blöd, um ust-freie und ust-pflichtige Umsätze unterscheiden zu können. Und wenn es das Autohaus nicht weiss, dann fragt er halt seinen Friseur

so siehts ausTongue

Zitat:Wiederum falsch.
Für die Differenzbesteuerung reichen der Ankaufvertrag sowie der Zahlungsnachweis in Form z.B. einer einfachen Quittung des Autoverkäufers. Mit dem Vertrag, in dem ein ust-freier Ankauf geregelt ist, hat das Autohaus den für die Differenzbesteuerung erforderlichen Nachweis.

Was soll denn passieren? Das merkt, wenn überhaupt, höchstens ein Betriebsprüfer. Und ob der das wegen € 319,33 aufgreift? Die sich das Autohaus aufgrund dann angeforderter Rechnung wieder zurückholen würde.

Ja darum habe ich nur aus Interesse nachgefragt...wegen diesen Beträgen macht niemand rumBig Grin Aber aufjedenfall Danke für deine BeiträgeSmile
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RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag - Cloud - 05.04.2013 11:16

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