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Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
05.04.2013, 10:11
Beitrag: #11
RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
(05.04.2013 07:50)Cloud schrieb:  Aber wenn im Kaufvertrag nur der Nettobetrag vereinbart wurde, ist das ganze schon dubios (Nettovereinbarung).
Nein, daran ist nichts dubios.
Du schmeißt Zivil- und Steuerrecht in einen Topf. Das geht nicht.
Das Steuerrecht macht dem Zivilrecht keine Vorschriften.
Auch unwirksame Verträge können steuerliche Folgen auslösen.

(05.04.2013 07:50)Cloud schrieb:  Ja habe jetzt nochmal geschaut. Im Ankaufsvertrag ist die Firmenandresse sowie die Firmenbezeichnung angegeben. Somit kann man schlecht behaupten, dass man davon ausging, dass es sich um ein Privatverkauf gehandelt hat. Hinweise zur USt wären damit Pflicht gewesen.
Und wieder NEIN. Woraus soll sich eine Pflicht auf einen Hinweis auf USt ergeben? Alles über einen wirksamen Kaufvertrag ist im BGB geregelt. Und da steht nichts über andere Steuerarten.
Das UStG sagt lediglich: wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Käufer den Vorsteuerabzug. Aber für den Verkäufer ist der entsprechende Umsatz ust-pflichtig, auch wenn keine USt ausgewiesen ist.

(05.04.2013 07:50)Cloud schrieb:  In erster Linie, darf man nicht vergessen, dass er eigentlich der "Kunde" ist und nur sein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben hat. Er hat daher darauf vertraut, dass die Abrechnung richtig erfolgt und war vlt auch der Ansicht, dass die vom AH schon wissen was sie tun. Wenn die sagen es sei keine USt ausweisbar, wird es schon stimmen Big Grin
Ja, klar, der Unternehmer ist zu blöd, um ust-freie und ust-pflichtige Umsätze unterscheiden zu können. Und wenn es das Autohaus nicht weiss, dann fragt er halt seinen Friseur Wink

(05.04.2013 07:50)Cloud schrieb:  Im Moment aber hat das AH kein VSt-Abzug (keine ordungsgemäße Rechnung) und die Differenzbesteuerung auf den Weiterverkauf geht auch nicht.
Wiederum falsch.
Für die Differenzbesteuerung reichen der Ankaufvertrag sowie der Zahlungsnachweis in Form z.B. einer einfachen Quittung des Autoverkäufers. Mit dem Vertrag, in dem ein ust-freier Ankauf geregelt ist, hat das Autohaus den für die Differenzbesteuerung erforderlichen Nachweis.

Was soll denn passieren? Das merkt, wenn überhaupt, höchstens ein Betriebsprüfer. Und ob der das wegen € 319,33 aufgreift? Die sich das Autohaus aufgrund dann angeforderter Rechnung wieder zurückholen würde.
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RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag - tosch - 05.04.2013 10:11

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