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Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
05.04.2013, 07:50
Beitrag: #8
RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
Zitat:Das UStG ist "nur" ein Steuergesetz, ein Kaufvertrag richtet sich aber nach Zivilrecht. An dem Kaufvertrag ist nichts verkehrt:
Käufer sagt: ich kaufe für 2.000 Verkäufer sagt o.K. -> und der Vertrag ist durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen. Verkauft für 2.000
Steuerlich wird das dann in die richtige Form gepackt: bei ust-pflicht muß aus brutto 2.000 die USt abgeführt werden.

Da gebe ich dir recht. Aber wenn im Kaufvertrag nur der Nettobetrag vereinbart wurde, ist das ganze schon dubios (Nettovereinbarung). Bezüglich der Umsatzsteuer war sowas jedenfalls vom Unternehmer gewollt. Ein Zusatz, dass zum Entgelt die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben wird, wäre allerdings nicht schlecht gewesenBig Grin

Zitat:Warum? Offensichtlich gingen doch beide davon aus, dass der Verkäufer als Privatmann verkauft. Dann erübrigen sich doch alle ust-lichen Hinweise.
Dass der Verkäufer trotz allem den Erlös ust-versteuern muss, ist doch selbstverständlich.

Ja habe jetzt nochmal geschaut. Im Ankaufsvertrag ist die Firmenandresse sowie die Firmenbezeichnung angegeben. Somit kann man schlecht behaupten, dass man davon ausging, dass es sich um ein Privatverkauf gehandelt hat. Hinweise zur USt wären damit Pflicht gewesen.

Zitat:Dann lass den Käufer ein Kleinunternehmer sein. Meinst Du, der würde noch USt nachbezahlen?
Im übrigen war ja lt. Sachverhalt der Unternehmer der Meinung, das Fahrzeug gehörte nicht zum BV. Er hätte eine Rechnung folglich auch ohne USt-Ausweis gestellt.

Nicht ganz. Ich hab geschrieben, dass er davon ausging, dass er keine Umsatzsteuer auf den Verkauf abzuführen hat. In erster Linie, darf man nicht vergessen, dass er eigentlich der "Kunde" ist und nur sein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben hat. Er hat daher darauf vertraut, dass die Abrechnung richtig erfolgt und war vlt auch der Ansicht, dass die vom AH schon wissen was sie tun. Wenn die sagen es sei keine USt ausweisbar, wird es schon stimmen Big Grin

Zitat:Nach § 25 a Abs. 1 Nr. 2 UStG nicht. Aber bei richtiger Handhabung hätte das Autohaus aus dem Einkauf den Vorsteuerabzug gehabt. Und damit hätte sich das gleiche Ergebnis wie bei der Differenzbesteuerung ergeben.

Ja das stimmt. Im Moment aber hat das AH kein VSt-Abzug (keine ordungsgemäße Rechnung) und die Differenzbesteuerung auf den Weiterverkauf geht auch nicht. Ist zwar jetzt nicht wichtig, aber bei anderen Beträgen wäre das eventuell ein Problem.
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RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag - Cloud - 05.04.2013 07:50

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