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Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
04.04.2013, 23:58
Beitrag: #7
RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
(04.04.2013 22:53)Cloud schrieb:  Die Frage ist doch, warum überhaupt ohne USt?! Nur weil man in dem Ankaufsvertrag keine Umsatzsteuer ausweist, bedeutet dies nicht gleich, dass der Verkauf auch so erfolgen kann, wenn das UStG eindeutig sagt steuerpflichtig?
Das UStG ist "nur" ein Steuergesetz, ein Kaufvertrag richtet sich aber nach Zivilrecht. An dem Kaufvertrag ist nichts verkehrt:
Käufer sagt: ich kaufe für 2.000 Verkäufer sagt o.K. -> und der Vertrag ist durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen. Verkauft für 2.000
Steuerlich wird das dann in die richtige Form gepackt: bei ust-pflicht muß aus brutto 2.000 die USt abgeführt werden.

(04.04.2013 22:53)Cloud schrieb:  Das AH dürfte nicht einmal die Differenzbesteuerung beim Verkauf des Fahrzeug anwenden.
Nach § 25 a Abs. 1 Nr. 2 UStG nicht. Aber bei richtiger Handhabung hätte das Autohaus aus dem Einkauf den Vorsteuerabzug gehabt. Und damit hätte sich das gleiche Ergebnis wie bei der Differenzbesteuerung ergeben.

(04.04.2013 22:53)Cloud schrieb:  Wäre der Käufer Privatmann gewesen, hätte der Unternehmer selbst abgerechnet und nicht der Verkäufer mit einer GS.
Dann lass den Käufer ein Kleinunternehmer sein. Meinst Du, der würde noch USt nachbezahlen?
Im übrigen war ja lt. Sachverhalt der Unternehmer der Meinung, das Fahrzeug gehörte nicht zum BV. Er hätte eine Rechnung folglich auch ohne USt-Ausweis gestellt.

(04.04.2013 22:53)Cloud schrieb:  Naja vlt der § wo drin steht, warum keine USt ausweisbar ist vlt? Steuerfrei kann Sie ja nicht sein.
Warum? Offensichtlich gingen doch beide davon aus, dass der Verkäufer als Privatmann verkauft. Dann erübrigen sich doch alle ust-lichen Hinweise.
Dass der Verkäufer trotz allem den Erlös ust-versteuern muss, ist doch selbstverständlich.
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RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag - tosch - 04.04.2013 23:58

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