Urlaubsanspruch
|
04.04.2013, 11:08
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Urlaubsanspruch
Ein Mitarbeiter eines Mandanten nimmt 2 Monate Elternurlaub vom 15.04.-15.05. und 15.06.-15.07.
Passt dem Arbeitgeber eigentlich ganz gut, dass AN zwischenzeitlich da ist und aufarbeitet. Aber AN meint, dass Elternurlaub nur bei Inanspruchnahme von vollen Monaten gekürzt werden dürfe, bei ihm also überhaupt nicht. Voller Jahresurlaub, obwohl 2 Monate nicht da? ![]() ![]() Ich habe dazu nur ein Urteil aus 2011 gefunden, das seine Auffassung stützt: http://www.osborneclarke.de/publications...onate.aspx Kennt jemand etwas aktuelleres (gegenteiliges) ? Nach § 16 BEEG kann der AN den Elternurlaub "verlangen". Danach hätte der Arbeitgeber über den Zeitraum wohl nichts mitzureden, oder? |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Urlaubsanspruch - tosch - 04.04.2013 11:08
RE: Urlaubsanspruch - taxpert - 04.04.2013, 13:33
RE: Urlaubsanspruch - tosch - 04.04.2013, 13:50
RE: Urlaubsanspruch - showbee - 04.04.2013, 22:50
RE: Urlaubsanspruch - tosch - 05.04.2013, 00:00
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste