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Italienische USt
21.11.2007, 23:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.11.2007 23:14 von Lemgun.)
Beitrag: #5
RE: Italienische USt
Ich habe mal beim niederlandischen Fi-Amt angerufen, die zuständigen Fi-Ämter für deutsche Unternehmer in der EU können meist deutsch.

Die pragmatische Lösung schützt jedoch nicht vor Problemen mit der italienischen Finanzbehörde. Inner-europäisch gibt es auch sowas wie Kontrollmitteilungen, wenn es ganz dumm läuft bei einer BP in Deutschland... Die Leistung von U1 wird gänzlich nicht der USt unterworfen, wenn ihr das so macht.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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Italienische USt - lieschenmueller - 15.11.2007, 15:35
RE: Italienische USt - Clematis - 15.11.2007, 16:43
RE: Italienische USt - Lemgun - 16.11.2007, 00:11
RE: Italienische USt - Lemgun - 21.11.2007 23:04

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