Italienische USt
|
21.11.2007, 15:58
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Italienische USt
Danke Lemgun!
Jetzt sollte ich wohl zu meinem selbstverständlich umfassenden steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen, die jeder Mandant von einem erwartet, wohl auch noch italienisch können *smile* Naja, der Fall ist ja (HAHA) noch ne klitzekleinigkeit komplizierter ;-) Wir haben so ne Art "Reihenleistung". Wenn es sowas gäben würde. Also: U1 repariert Maschine in Italien. Die Maschine verbleibt dort (also keine Verlagerung des O.d.L. möglich). U1 stellt die Leistung U2 in Rechnung (auch Deutscher). U2 stellt die Leistung U3 in Rechnung (ebenfalls Deutscher) und erst U3 stellt die Leistung an den Italiener in Rechnung. Juhu.. .ich habe mit zwei USt-Prüfern vom FA darüber diskutiert und die haben mich schließlich an die OFD in Karlsruhe verwiesen. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass U2 und U3 sich beim italienischen Finanzamt melden sollten um dort dann eine - der deutschen UST-VA entsprechende - Umsatzsteueranmeldung zu machen. Wobei Sie die Steuer abführen und gleichzeitig als VSt geltend machen. Also eine Null haben SummaSummarum! Wenn ich das unseren Mdt. sagen würde, die würden mich grad stehen lassen und en anderen Berater suchen! Also die pragmatischste Lösung gewählt: U1 und U2 sind beides unsere Mandanten... U1 schreibt Netto-Rg. an U2 (ohne den berühmt-berüchtigten Satz) U2 stellt die Rg. Netto an U3 mit dem Satz, dass U3 Schuldner der italienischen USt ist (analog zu §13b). Mein Gott.. so ein Heckmeck und dabei ist das doch gar nicht so ne abwägige Konstellation, oder? ! |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Italienische USt - lieschenmueller - 15.11.2007, 15:35
RE: Italienische USt - Clematis - 15.11.2007, 16:43
RE: Italienische USt - Lemgun - 16.11.2007, 00:11
RE: Italienische USt - lieschenmueller - 21.11.2007 15:58
RE: Italienische USt - Lemgun - 21.11.2007, 23:04
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste