GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
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27.03.2013, 13:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2013 13:02 von phönix.)
Beitrag: #11
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RE: GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
Forderung nur dann, wenn durchsetzbar. Also echter Vermögensgegenstand. Dann aber bitte mit Bewertung, sprich: ist der Gesellschafter zahlungsfähig?
Wenn du als KG versuchst, in einer Gmbh& Co. nicht ausdrücklich genehmigte Entnahmen von den Gesellschaftern einzuklagen, wirst Du in der Regel keine Chance haben. (Davon unbeeinflusst: Haftung nach 172 (4) HGB, aber diese Haftungsforderung macht ja nicht die KG geltend!) schönen Tag noch phönix |
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