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GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
27.03.2013, 11:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2013 11:22 von Cloud.)
Beitrag: #5
RE: GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
@showbee

Viele Dank für deine Antwort.

Ja, so richtig verstehen tue ich das auch nicht, das Überstunden und Lohnfortzahlungen in der Vereinbarung geregelt sind, aber das ganze ohne Gehalt. In der Hinsicht gebe ich dir vollkommen recht und man sollte hier eine Änderungen des Dienstvertrags anstreben.

Wäre es nicht einfacher die Tätigkeitsvergütung zu revidieren und dem Kommanditisten ein uneingeschränktes Entnahmerecht zu gewähren?

Die Tätigkeitsvergütung ist bisher nicht in der KG als Aufwand gebucht, sondern als Entnahme. Der Anspruch wird allerdings als "Vorabgewinn" über die 9000er Konten monatlich gebucht. Die tatsächliche Zahlung wird auf dem Kapitalkonto erfasst (2000er Konten). Jetzt wo mehr entnommen bzw. Tätigkeitsvergütung gezahlt wird als Gewinn vorhanden ist, muss ich doch den Restanteil (Bilanzverlust) wieder dem Kapitalkonto des Kommanditisten belasten? Die Vereinbarung über die Tätigkeitsvergütung ist dann doch völlig nutzlos?!

Grüße
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RE: GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn - Cloud - 27.03.2013 11:18

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