GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
|
27.03.2013, 10:30
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
Zitat:Sie wird im Rahmen der Gewinnverteilung gezahlt. Verstehe ich dann in Richtung phoenix letztem Textbaustein. Keine Sonderbetriebseinnahmen bei dem Komm.; die ganze Regelung ist aber sehr schief und sollte mal revidiert werden. Entweder ich regele das über gesellschaftsrechtliche Entnahmen oder ich nenne das Tätigkeitsvergütung. Beides zusammen ist erstmal diametral. Auch ist mir komisch, wenn es eine Vereinbarung bei der GmbH dann über Lohnfortzahlung und gar Überstunden (vGA ick hör dir trapsen) gibt ohne das Gehälter vereinbart sind. Der sauberste Weg ist m.E. die Anstellung bei der GmbH und ein Ersatzanspruch GmbH ggü KG. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste