GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
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27.03.2013, 08:39
Beitrag: #3
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RE: GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
Hallo phönix,
herzlichen Dank für deine Antwort. Auf deinen Rat hin, habe ich nochmals im Keller nach den alten Verträgen geschaut und bin auf folgendes gestoßen: In 2002 gab es einen Nachtrag zum KG-Vertrag: Dort heißt es wörtlich: Die Kommanditisten sind lt. Geschäftsführerverträge vom 30. Juni 2002 zu Geschäftsführen der Komplementär-GmbH bestellt. Sie erhalten hierfür eine Tätigkeitsvergütung in Höhe von jeweils 36 TEUR (war damals, Jetzt 60 TEUR) . Die Vergütung wird im Wege des abgekürzten Zahlungsweges von der KG vergütet. Hierbei handelt es sich um eine Vergütung auf gesellschaftlicher Grundlage. Sie wird im Rahmen der Gewinnverteilung gezahlt. Im Dienstvertrag der Geschäftsführer (bei der GmbH) gibt es aber keine Vereinbarung über eine Tätigkeitsvergütung. Dort sind nur LFZ, Überstunden und ähnliches geregelt, aber kein Gehalt. Die GmbH ist Geschäftsführer der KG und ist berechtigt die monatliche Tätigkeitsvergütung zu entnehmen. Kommanditisten haben nur ein höheres Entnahmerecht, wenn der Komplementär dies beschließt. In der Vergangenheit wurde die Tätigkeitsvergütung direkt auf die Kapitalkonten gebucht. Der restliche Gewinnanteil wurde entprechend der Beteiligung an der KG verteilt. Für diese Jahr bin ich was die Tätigkeitsvergütung angeht genauso vorgegangen. Übrig bleibt aber jetzt ein Bilanzverlust (Tätigkeitsvergütung > Gewinn). Grüße |
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