Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
26.03.2013, 14:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2013 14:47 von blind****.)
Beitrag: #44
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Hier ein neues Beispiel, wie es auch anders geht:

2 Fälle für VZ 2011 sind bisher noch offen, bei denen der Sachbearbeiter beim FA noch nicht telefonisch erreichbar war. Ich habe gerade angerufen und habe mich über das angenehme Gesprächsklima gefreut. Man fragte seitens des FA sogar nach, wie lange man denn die Fristverlängerung haben wolle. Schließlich wurde völlig problemlos bis 30.04.2013 !!! verlängert. Ich soll nur einen kurzen Einzeiler rausschicken.
Also es geht doch, wenn man bei der Finanzverwaltung nur will.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - blind**** - 26.03.2013 14:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 11 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation