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Italienische USt
16.11.2007, 00:11
Beitrag: #3
RE: Italienische USt
Als Anhaltspunkt gilt: Nur wenn die Verlagerung des Leistungsortes mittels Verwendung der USt-ID-Nr. verschoben werden kann nach deutschem UStG, ist die eben zitierte MwStSystRL auch mit Sicherheit in jedem anderen Mitgliedsstaat der EU umgesetzt, d.h. ein § in Sinne deutschem 13 b ist für diese Leistung auch in dem anderen Mitgliedsstaat vorhanden. Wenn nicht: Zur Sicherheit im anderen Mitgliedsstaat beim zuständigen Fi-Amt nachfragen!
Meines Erachtens in Italien
Zuständige Behörde:
Centro Operativo di Pescara
Via Rio Sparto 21
65100 Pescara
Italia
Tel.: (00 39) 085 5772318/ 80
Fax: (00 39) 085 5772325
E-Mail: centrooperativo.pescara@agenziaentrate.it
http://www1.agenziaentrate.it/dre/abruzzo/cop/index.htm

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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Italienische USt - lieschenmueller - 15.11.2007, 15:35
RE: Italienische USt - Clematis - 15.11.2007, 16:43
RE: Italienische USt - Lemgun - 16.11.2007 00:11
RE: Italienische USt - Lemgun - 21.11.2007, 23:04

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