GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
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26.03.2013, 12:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2013 15:05 von Cloud.)
Beitrag: #1
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GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
Hallo,
kürzlich hab ich folgenden Fall in die Hand bekommen: Der Kommanditist einer Einmann-GmbH Co. KG bekommt aufgrund seines Geschäftsführervertrags mit der Verwaltungs-GmbH, im Wege des abgekürzten Zahlungsweg, eine Tätigkeitsvergütung von jährlich ca. 60 TEUR von der GmbH Co. KG ausgezahlt. Weiter heißt es, dass die Vergütung auf gesellschaftlicher Grundlage erfolgt und im Rahmen der Gewinnverteilung der KG als Gewinnvorabvergütung angesehen werden soll. lt. KG-Vertrag werden zwei Kapitalkonten für jeden Gesellschafter geführt. Kapitalkonto I ist das Festkapital. Auf dem Kapitalkonto II werden Entnahmen, Einlagen, Gewinne- und Verluste erfasst. Außerdem wird das Kapitalkonto II mit 6% verzinst. Die Kommanditisten dürfen lt. KG-Vertrag die im Dienstvertrag vereinbarte Tätigkeitsvergütung monatlich entnehmen. Mehr geht nur, wenn dies der Komplementär bestimmt. Die GmbH & Co. hat diese Jahr ein Gewinn i.h.v ca. 20 TEUR. Wie ist jetzt die Tätigkeitsvergütung zu behandeln, wenn mehr entnommen wird als Gewinn vorhanden ist? Bisher wird das Kapitalkonto II im EK ausgewiesen. EDIT: Hab jetzt nochmal nachgebessert ![]() Grüße |
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