Italienische USt
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15.11.2007, 15:35
Beitrag: #1
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Italienische USt
Hallo Ihr Lieben.
Gibt es hier einen USt-Crack? Ich habe eine Leistung in Italien. D.h. nicht steuerbar in D. Aber in Italien. Dort w�re Analog zu � 13b wahrscheinlich auch der Empf�nger der Leistung der Steuerschuldner!? Mu� man da dann nicht analgo zu 13b die Steuerschuldnerschaft des Empf�ngers auf der Rechnung ausweisen? Und wenn ja, welcher Paragraf ist das wohl im italienischen USt-Recht?! Jemand ne Ahnung? Oder wie w�rdet ihr den Fall handhaben? Einfach nur Nettorechnung ausstellen? Ohne Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Empf�ngers? Oder Hinweis der Steuerschuldnerschaft aber ohne �� Angabe? Oder wei� jemand die Fundstelle aus der EU-Richtlinie f�r �13b? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Italienische USt - lieschenmueller - 15.11.2007 15:35
RE: Italienische USt - Clematis - 15.11.2007, 16:43
RE: Italienische USt - Lemgun - 16.11.2007, 00:11
RE: Italienische USt - lieschenmueller - 21.11.2007, 15:58
RE: Italienische USt - Lemgun - 21.11.2007, 23:04
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