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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
25.03.2013, 14:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2013 14:32 von meyer.)
Beitrag: #34
RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 20:47)Brande schrieb:  Das ist nach meiner Meinung wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Ich denke eher, dass sich da der Bearbeiter nicht so großartig Gedanken über den Einzelfall macht und das vorrangige Ziel ist, die Schätzvorschläge sauber zu bekommen. Wenn eine Nachzahlung rauskommt, hat er außerdem ja anscheinend irgendwas reingeschätzt, was zu einer Pflichtveranlagung führen würde, wenn die Zahlen passen würden.

Bei einer echten Antragsveranlagung ist es doch außerdem gar kein Problem den Verspätungszuschlag wegzubekommen (Einspruch einlegen und darauf verweisen, dass keine Pflichtveranlagung vorliegt). Man sollte natürlich sicher sein, dass es keine ist. Noch schärfer können Sie schießen, wenn die Erklärung nciht angefordert worden ist. Kommt öfter vor, als man meint. Die werden machmal irgendwie als Überwachungsfall gekennzeichnet, ohne dass dem Stpfl. davon etwas mitgeteilt wird. Der bekommt das dann erstmals durch die Erinnerung an die Abgabe mit.
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RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - meyer - 25.03.2013 14:30

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