Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
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25.03.2013, 11:34
Beitrag: #32
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Es geht um die Fälle, die bei den Beratern aus den hier bereits lang und breit erläuterten Gründen bei uns leider nur in der Warteschleife liegen. Für diese Fälle hätten wir gern ein wenig von der Kulanz zurück, die wir der Finanzverwaltung täglich entgegen bringen. Das ist eine gute Zusammenfassung meines Anliegens dieses Threads. Und zum Glück funktioniert das mit den meisten FÄ auch noch so. Ich hoffe nicht, dass sich die manchmal fragwürdigen Methoden eines FA überall durchsetzen. Zitat: Oftmals werden dann ja auch Verspätungszuschläge nicht unumgänglich sein. Bist du deinen Mandanten ggü ehrlich und übernimmst die, Wie schon oben beschrieben, lief es bisher so ab (inkl. VZ 2011), dass man vom Haupt-FA zu 99% Fristverlängerungen bis 28.02. bekommen hat. Danach wurde dann für die Restfälle einzeln telefonisch nachgefragt und ein abgestufter Einreichungsplan angeboten. Da ist das FA auch mitgegangen. Verspätungszuschläge kenne ich auch bei Abgabe nach dem 28.02. so gut wie gar nicht. Da hält sich unser Haupt-FA sehr zurück. Es gab in den letzten 5 Jahren vielleicht max. 5 Fälle, bei denen aber immer der Mandant selbst schuld war. Ich kenne allerdings einen Kollegen aus Sachsen-Anhalt, der diese Beträge teilweise selbst zahlt. Zitat: die, weil du zuviele Mandate / zuwenig Mitarbeiter hast? Ich glaube, meine bisherigen Ausführungen zur Lage in den Kanzleien , scheinen noch nicht richtig rüber gekommen zu sein. Es scheint noch nicht jedem ganz klar zu sein, was draußen so vor sich geht. Es gibt nicht nur die Großkanzleien, bei denen Geld und Personal unerschöpflich vorhanden ist. Ich arbeite z.B. im fachlichen Austausch mit 3 Kollegen zusammen. Alle diese Kollegen haben noch nie bis 28.02. alle Aufträge abarbeiten können. Da sind übrigens bei einem Berliner Kollegen sogar GmbH`s darunter. Aus Gesprächen mit weiteren Kollegen oder Äußerungen der Dozenten in Seminaren bekommt man immer wieder mit, dass die 100%-Fertigstellung am 28.02. derzeit ein Traum ist. Es ist aufgrund der Fülle der Aufgaben in vielen Kanzleien einfach technisch nicht machbar. Und mit zuvielen Mandanten hat es auch nichts zu tun. Der Kollege in Sachsen-Anhalt z.B. ist Einzelkämpfer und hat seine Kanzlei aus dem Nichts gegründet. Aufgrund der Lage auf einem Dorf und dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, kann er derzeit nur Umsätze erzielen, die gerade für den Lebensunterhalt + Ansparung Rente reichen. Der wird auch nicht pünktlich fertig. Eine Vollzeitkraft kann er sich nicht leisten, eine Aushilfe für 400,- EUR muss reichen. Folglich muss dieser Kollege sogar die Löhne zeitaufwendig selbst rechnen. Oder ein Kollege in Berlin, der seine Mandate teuer finanzieren musste. Da arbeiten zur Zeit 2 volle und 1 Teilzeit-AN. Der Mandantenstamm lässt es zu, die Darlehen zu bedienen und die (in Berlin höheren) Kosten zu tragen. Nebenbei fällt zwar Gewinn ab, der geht aber wieder in die Alterversorgung, ins Grundstück, die Kinder usw.. Da kann man nicht so einfach Personal aufstocken oder Mandate ablehnen. Und ich selbst habe seit ungefähr 5 Jahren immer wieder mit der Fluktuation unter den weiblichen AN zu kämpfen. Es waren in der Zeit 5 AN zeitlich versetzt schwanger. 2 AN sind ganz weggegangen. Einen Ausgleich hinzubekommen, gelang bis heute nur teilweise. Vom Arbeitsamt kommt fast nichts mehr. Auf Bewerbungen melden sich ungelernte Kräfte usw.. Wenn mal einer dabei ist, der kompetent scheint, möchte die nur max. 30 Std arbeiten. Der Fachkräftemangel schlägt inzwischen voll durch. |
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