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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
22.03.2013, 18:30
Beitrag: #15
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(22.03.2013 14:39)blindworm schrieb:  @Stadtkatze:

Findest Du das persönlich wirklich angemessen, bei annähernden 0-Fällen so hohe Beträge anzudrohen ? Und zur Kröhung das auch noch vervielfacht mit der Anzahl der Erklärungen. Wo bleibt das richtige Maß ?


Im Zwangsmittelverfahren ist die Höhe der Steuerfestsetzung unerheblich. (Verwechsle das nicht mit dem Verspätungszuschlag.)

Es geht vielmehr darum, dass der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Hinsichtlich der Steuererklärung besteht die Mitwirkungspflicht darin, dass DIE Steuererklärung abgegeben wird, und genau deshalb werden Zwangsmittel zur Durchsetzung jeder einzelnen Handlung, nämlich die Abgabe der jeweiligen Steuererklärung und wie vorliegend auch zur Abgabe der Gewinnermittlung.

Ob und inwieweit, die Zwangsgelder im vorliegenden Fall gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen - ich kenne den Fall schließlich nicht.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - Stadtkatze - 22.03.2013 18:30

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