Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
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22.03.2013, 14:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2013 14:43 von blind****.)
Beitrag: #12
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Ein wenig mehr Verständnis für uns Berater würde ich von den FÄ schon verlangen. Oder sind die Leute in der Finanzverwaltung betriebsblind und sehen nicht was seit der Umstellung hin zu den elektronischen Meldungen draußen los ist? Zum Glück ist das Verständnis bei den Bearbeitern der meisten FÄ ja noch da. Mit unserem Haupt-FA in der brandenburgischen Provinz kann man da auch mal Dinge relativ locker telefonisch klären. Je näher das FA aber an der Hauptstadt und außerhalb der Provinz liegt, ticken die Uhren leider anders. Ich wundere mich immer wieder, wie man versucht, selbst StB am Telefon runterzubügeln. Man sieht dies auch an der zunehmenden Zahl sinnloser Schreiben. Warum konzentriert man sich bei solchen Schnellschüssen und Unfreundlichkeiten nicht lieber auf die immer noch große Anzahl an Steuerpflichtigen, die versuchen, ohne StB klarzukommen und die sich selbst als geborene Experten ansehen. Oder warum wendet man sich nicht an die wirklich schlampigen Mandanten ? Man sollte vielleicht auch lieber versuchen, zunächst die internen Probleme der Finanzverwaltung in den Griff zu bekommen. Oder ist es derzeit schon möglich, voll elektronisch (d.h. ohne zusätzlichen Ausdruck der Erklärungen im technischen FA) die Steuerveranlagung durchzuführen ? Warum können immer noch keine Belege zu den Erklärungen ausschließlich als pdf eingereicht werden ? Warum dauert es zur Zeit bis zu 3 Jahre, bis bestimmte Schenkungsteuerveranlagungen im betrieblichen Bereich erfolgen ? usw... @Stadtkatze: Findest Du das persönlich wirklich angemessen, bei annähernden 0-Fällen so hohe Beträge anzudrohen ? Und zur Kröhung das auch noch vervielfacht mit der Anzahl der Erklärungen. Wo bleibt das richtige Maß ? |
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